Jahresabschlußerstellung
Was für einen Jahresabschluß brauchen Sie?
Wir bieten Ihnen die passende Lösung,
erstellen
Jahresabschlüsse aller Art:
von der einfachen Überschussrechnung zur
Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Klein-
unternehmers oder Freiberuflers bis zum Basel
II
und
§ 18 KWG-festen Jahresabschluß mit
Plausibilitätsbeurteilung oder
umfassender
Prüfung.
Welche Daten und Fakten sollten Sie Dritten
nicht
zugänglich machen? Welchen Informa-
tionsumfang
fordert andererseits Ihre Bank?
Wir prüfen mit
unseren Mandanten gemeinsam,
welche Aussagekraft ihr Jahresabschlußbericht
haben sollte.
Die Auswirkungen handels- und steuerrecht-
licher Wahlrechte erläutern wir Ihnen mit Blick
auf Ihre wirtschaftlichen Zielsetzungen im
persönlichen Gespräch. Kurzum:
"Wir schneidern Ihren
Jahresabschluß nach
Maß".